Informationen zu Stipendien | |||||||||||||||||||||||
Überblick: Allgemeines zu Stipendien von Studienstiftungen
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Stipendien sind eine Form zur Finanzierung
des Lebensunterhaltes während des Studiums oder einer Promotion,
die von zahlreichen Stiftungen zur Verfügung gestellt werden.
Unter den Stiftungen spielen die sechs Begabtenförderungswerke der
Bundesrepublik Deutschland eine herausragende Rolle. Gefördert
werden können Studierende im Hauptstudium (Beginn Hauptstudium bis
Studienende), im Aufbaustudium und in der Promotion (in der Regel 2
Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres
Jahr). Voraussetzungen für die Aufnahme als Stipendiat sind sehr
gute fachliche Leistungen und gesellschaftliche und/oder soziale
Aktivitäten z.B. in studentischen Organisationen, Vereinigungen,
Institutionen etc. Es müssen entsprechende Bewerbungsunterlagen
der jeweiligen Stiftung ausgefüllt und in der Regel ein
Auswahlgespräch absolviert werden. Hat man bestanden, bekommt man
ein monatliches Stipendium.
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Stiftungen | |||||||||||||||||||||||
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Unsere Unterstützung | |||||||||||||||||||||||
- Beratung bei der Auswahl geeigneter
Stiftungen
- Beratung zu Aufnahmebedingungen und - Bewerbungsfristen der einzelnen Stiftungen - Bereitstellung der Antragsunterlagen und Beratung bei der Ausfüllung - Bewerbungstraining Auch bei inside e.V. kann man sich um ein Stipendium bewerben. Einzelheiten regelt die Stipendienordnung von inside e.V. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Vorstand von inside e.V. in Verbindung. |
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Weitere Informationen können Sie sich auch in unserem Stipendieninformationsheft anschauen. Dieses Heft können Sie sich hier im PDF Format herrunterladen. Stipendieninformationsheft |
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Arbeiten während des Studiums | |||||||||||||||||||||||
Für ausländische Studierende
besteht die Möglichkeit, 90 Tage im Jahr ohne Arbeitserlaubnis zu
arbeiten. Mit einer Arbeitserlaubnis ist es möglich, weitere 90
Tage zu arbeiten. Für fast alle studentischen Jobs ist eine
Lohnsteuerkarte erforderlich, die man beim Finanzamt des Wohnbezirks
erhalten kann. Zur Beantragung der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt ist
der Pass, die Aufenthaltserlaubnis und die polizeiliche
Meldebestätigung mitzubringen. Studentische Jobs kann man z.B.
über die Arbeitsvermittlungen Heinzelmännchen oder
Effektiv erhalten. Hierzu sind folgende Unterlagen mitzubringen: Pass
mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, Studienbescheinigung,
Lohnsteuerkarte, Nachweis einer Krankenversicherung (Chipkarte),
Bankverbindung, 2 Passbilder, 2,50 bis 5,-€ Aufnahmegebühr.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: September 2009 |